BFH - Urteil vom 13.04.2010
IX R 36/09
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 741;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 23.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2760/05

Übertragung eines nicht parzellierten Grundstücks als Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises bei der Veräußerung und Erhalt eines Rückübertragungsanspruchs auf ein entsprechendes parzelliertes und beplantes Grundstück vom Erwerber als Tausch i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG)

BFH, Urteil vom 13.04.2010 - Aktenzeichen IX R 36/09

DRsp Nr. 2010/12579

Übertragung eines nicht parzellierten Grundstücks als Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises bei der Veräußerung und Erhalt eines Rückübertragungsanspruchs auf ein entsprechendes parzelliertes und beplantes Grundstück vom Erwerber als Tausch i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG)

Grundstückstausch als Anschaffung Überträgt der Eigentümer bei der Veräußerung eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhält er dafür gegenüber der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 741;

Gründe

I.