FG Niedersachsen - Urteil vom 27.11.2014
1 K 10294/13
Normen:
EStG § 6 Abs. 3; Abs. 5;
Fundstellen:
BB 2015, 750
ZEV 2015, 368

Übertragung Mitunternehmeranteil: Keine Aufdeckung stiller Reserven gem. § 6 Abs. 3 S. 1 , 2. HS EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.11.2014 - Aktenzeichen 1 K 10294/13

DRsp Nr. 2015/5816

Übertragung Mitunternehmeranteil: Keine Aufdeckung stiller Reserven gem. § 6 Abs. 3 S. 1 , 2. HS EStG

Wird der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so ist bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers für die übertragenen WG bzw. Anteile an WG der Buchwert anzusetzen. Der Rechtsnachfolger ist nach § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG an diese Werte gebunden. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG in der seit VZ 2001 gültigen Fassung scheidet die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Teil eines Mitunternehmeranteils aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen worden ist. Nämliches gilt, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens nachher zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen wird..

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3; Abs. 5;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten in das Betriebsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, im Jahr 2011 die Anwendung des § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine unentgeltliche Übertragung eines Teils des Kommanditanteils im Jahr 2008 ausschließt und bejahendenfalls wie hoch der Unternehmenswert der Klägerin anzusetzen ist.