Streitig ist, ob die Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten in das Betriebsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, im Jahr 2011 die Anwendung des § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine unentgeltliche Übertragung eines Teils des Kommanditanteils im Jahr 2008 ausschließt und bejahendenfalls wie hoch der Unternehmenswert der Klägerin anzusetzen ist.
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