Im Rahmen dieses Verfahrens betreffend Aussetzung der Vollziehung (AdV) von verschiedenen Bescheiden ist zu entscheiden, ob ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) die Übertragung von beweglichem Anlagevermögen (Fuhrpark) von einer Besitz-GbR auf eine Betriebs-GmbH gegen Übernahme von Darlehn als einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang unter Aufdeckung sämtlicher in den übertragenden Wirtschaftsgütern steckenden stillen Reserven bewertet hat, und außerdem, ob das Finanzamt von der richtigen Höhe der stillen Reserven ausgegangen ist.
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