FG Bremen - Urteil vom 27.01.2021
1 K 152/21 (5)
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Übertragung von Kommanditanteilen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

FG Bremen, Urteil vom 27.01.2021 - Aktenzeichen 1 K 152/21 (5)

DRsp Nr. 2022/5085

Übertragung von Kommanditanteilen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer 2014 vom 14. November 2019 und die Einspruchsentscheidung vom 4. Mai 2021 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Übertragung von Kommanditanteilen einen Vorteil aus einem Dienstverhältnis darstellt, der zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geführt hat.

Die Kläger sind verheiratet und wurden für das Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.