I.
Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse.
Die Klägerin ist eine GmbH. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Druckereierzeugnissen aller Art.
An der Klägerin waren in den Streitjahren Herr P. mit einem Geschäftsanteil von 52 v.H. und Frau M. mit einem Anteil von 48 v.H. beteiligt. Zu Geschäftsführern waren Herr P. und Herr S. bestellt.
Die Klägerin ist Trägerunternehmen einer im Jahr 1995 gegründeten Unterstützungskasse. Deren Aufgabe ist es, die von der Klägerin erstmals im Jahr 1995 erteilten Versorgungszusagen an ihre Arbeitnehmer zu erfüllen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|