FG München - Urteil vom 28.03.2000
3 K 3573/99
Normen:
MinöStDV (1993) § 39b Abs. 1 Nr. 3 § 39b Abs. 1 Nr. 1 ; MinöStV § 53 ;

Überwachung der Außenstände und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als Voraussetzungen für Mineralölsteuer-Vergütung bei Erhalt ungedeckter Auslandsschecks; Mineralölsteuer (bisher 3 K 677/96)

FG München, Urteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 3 K 3573/99

DRsp Nr. 2005/4814

Überwachung der Außenstände und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als Voraussetzungen für Mineralölsteuer-Vergütung bei Erhalt ungedeckter Auslandsschecks; Mineralölsteuer (bisher 3 K 677/96)

1. Voraussetzung für die Vergütung nach § 39b Abs. 1 Nr. 3 MinöStDV ist, dass der Zahlungsausfall trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts und notfalls gerichtlicher Verfolgung der Ansprüche des Antragstellers nicht zu vermeiden war. Die gesetzliche Regelung schließt damit notwendigerweise auch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ein, wenn diese angesichts des drohenden Zahlungsausfalles geboten erscheint und geeignet ist, insoweit einen teilweisen Zahlungsausfall zu vermeiden (hier: Annahme ungedeckter Auslandsschecks).