BFH - Beschluss vom 28.01.2004
VII B 139/03
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 762
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 14.3.2003 - 18 K 3419/01 AO,

Überweisung auf nicht mehr bestehendes Konto - Rückforderung

BFH, Beschluss vom 28.01.2004 - Aktenzeichen VII B 139/03

DRsp Nr. 2004/4978

Überweisung auf nicht mehr bestehendes Konto - Rückforderung

1. Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird. Dies ist i.d.R. derjenige, demgegenüber das FA seine - vermeintliche oder tatsächlich bestehende - abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will.2. Eine Bank ist Schuldner des Rückforderungsanspruchs, wenn der bei einer Überweisung als Zahlungsempfänger benannte Stpfl. bei dem Kreditinstitut kein Konto unterhält, und zwar auch dann, wenn er ein solches Konto früher unterhalten hat und dieses, weil es sich im Soll befindet, noch nicht endgültig abgerechnet worden ist.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ;

Gründe: