FG München - Beschluss vom 29.06.2015
7 K 1188/15
Normen:
EStG § 70 Abs. 2 S. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1;

Überweisung von Kindergeld auf das Konto des Kindes

FG München, Beschluss vom 29.06.2015 - Aktenzeichen 7 K 1188/15

DRsp Nr. 2015/18336

Überweisung von Kindergeld auf das Konto des Kindes

Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH v. 29.01.2003, VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905).

Der Antrag wird abgelehnt.

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 2 S. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1;

Gründe: