1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2018 - 3 Sa 101/17 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
Der im Jahr 1955 geborene Kläger war nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bei der Beklagten seit 1986 als technischer Angestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand nach den Angaben im Berufungsurteil der Rahmentarifvertrag für die technischen Angestellten in den StückgutKaibetrieben gültig ab 1. Mai 1992 idF vom 6. Mai 2003 (im Folgenden RTV-Technische Angestellte) Anwendung.
Im RTV-Technische Angestellte, abgeschlossen zwischen dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Hamburg heißt es ua.:
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