1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Februar 2018 - 33 Sa 10/17 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht seine Berufung betreffend den Antrag auf Feststellung, dass zwischen den Parteien bis 31. Dezember 2017 ein Arbeitsverhältnis bestand, zurückgewiesen hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten zuletzt nur noch über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
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