Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2020 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit tariflicher Übergangs- und Altersversorgungsregelungen auf ihr Arbeitsverhältnis.
Der Kläger, der seit dem 1. Oktober 2011 Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di (ver.di) ist, ist bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen, als Purser beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag vom 17. April 2000 heißt es auszugsweise:
"2. Rechte und Pflichten
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den für den Bereich Kabinenbesatzungen Gemischt und Interkont geltenden Tarifverträgen, den Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie aus den gültigen Dienstvorschriften und Anweisungen und aus den Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages.
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5. Zusätzliche Altersversorgung
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