Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 3. Mai 2022 -
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten dem Kläger zum Schadensersatz wegen unterbliebener Vergütungszahlung für die Monate Juni und Juli 2017 in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet sind. Der Kläger nimmt die Beklagten als Geschäftsführer seiner vormaligen Arbeitgeberin gesamtschuldnerisch in Anspruch.
Der Kläger war seit dem 1. Januar 2000 bei der G GmbH (im Folgenden Schuldnerin) tätig, zuletzt im Rahmen einer 40-Stunden-Woche mit einem Stundenlohn iHv. 10,35 Euro brutto.
Der Kläger erbrachte vom 1. Juni 2017 bis zum 14. Juli 2017 seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung für die Schuldnerin. In der Zeit vom 15. Juli 2017 bis zum 4. August 2017 befand er sich im Urlaub. Die Schuldnerin leistete an den Kläger für die Monate Juni und Juli 2017 keine Vergütung bzw. keine Urlaubsvergütung.
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