Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.09.2021 -
an den Kläger für November 2020 2.190,30 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 zu zahlen;
b)an den Kläger für Dezember 2020 1.665,30 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2021 zu zahlen;
2.Die weitergehende Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.09.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
4.Die Revision wird zugelassen.
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