FG Berlin, vom 03.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 6283/02
Üblicher Endpreis eines Gebrauchtwagens; Ermittlung durch Schätzung anhand von Marktübersichten
BFH, Urteil vom 17.06.2005 - Aktenzeichen VI R 84/04
DRsp Nr. 2005/12293
Üblicher Endpreis eines Gebrauchtwagens; Ermittlung durch Schätzung anhand von Marktübersichten
»1. Der Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis hinter dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert des Fahrzeugs zurückbleibt. Für den danach maßgeblichen üblichen Endpreis des Fahrzeugs ist nicht auf den Händlereinkaufspreis abzustellen, sondern auf den Preis, den das Fahrzeug unter Berücksichtigung der vereinbarten Nebenleistungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich erzielen würde.2. Wird zur Bestimmung des üblichen Endpreises eine Schätzung erforderlich, kann sich die Wertermittlung an den im Rechtsverkehr anerkannten Marktübersichten für gebrauchte PKW orientieren. Das Ergebnis dieser Schätzung ist in der Revision nur eingeschränkt überprüfbar.«