Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 29. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt für die Gerichtsgebühren und für die Rechtsanwaltsgebühren aus der Vertretung der Beteiligten zu 2 jeweils 5.375 €.
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