BFH - Urteil vom 30.03.2010
VII R 17/09
Normen:
AO § 37 Abs. 2 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 25.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2484/04

Umbuchung eines Erstattungsanspruchs gegen das Finanzamt auf eine Umsatzsteuerschuld einer Gesellschaft

BFH, Urteil vom 30.03.2010 - Aktenzeichen VII R 17/09

DRsp Nr. 2010/9601

Umbuchung eines Erstattungsanspruchs gegen das Finanzamt auf eine Umsatzsteuerschuld einer Gesellschaft

1. NV: Im Abrechnungsverfahren kommt es allein auf die formelle Bescheidlage an. Hat das FA den Umsatzsteuerbescheid wegen des Vorbringens aufgehoben, nicht der Unternehmer, der Bescheidadressat ist, sondern ein anderer Unternehmer habe die betreffenden Umsätze getätigt, hat jener Unternehmer einen Anspruch auf Erstattung der auf seine Rechnung geleisteten Umsatzsteuer, auch wenn später behauptet wird, er habe tatsächlich doch diese Umsätze getätigt. Die Frage, welche Version zutrifft, kann nicht im Erhebungsverfahren geklärt werden. 2. NV: Ein auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützter Anspruch des FA gegen den erstattungsberechtigten Unternehmer auf Abschluss eines Verrechnungsvertrags zugunsten des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das FA es versäumt hat, die Steuer gegen diesen festzusetzen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 S. 1, 2;

Gründe

I.