Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichtes Potsdam vom 30. August 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung der Beklagten zur Einräumung des Gestaltungsrechts über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
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