1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.06.2016 (
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird für die Beklagte im Hinblick auf der Entscheidung über Entgelterhöhungen, im Übrigen nicht zugelassen.
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