Streitig ist zwischen den Beteiligten bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung die Einordnung der erzielten Einkünfte.
Die Kläger (Kl.) sind Eheleute, die als gelernte Diplom-Psychologen gemeinsam in Form einer GbR unter dem Namen "Q-Institut" ihre berufliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeit der GbR besteht im Wesentlichen in der Durchführung von innerbetrieblichen und überbetrieblichen Seminaren für Betriebsräte und Führungskräfte aus Unternehmen und Behörden. Die Seminare der GbR gliedern sich dabei im Wesentlichen in zwei Bereiche, die Veranstaltungsreihe "Kommunikation und Recht" sowie die Veranstaltungsreihe "Kommunikation, Recht und Führung".
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