Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.02.2018 –
Die Einkommensteuer 2010 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 20.03.2018 auf den Betrag festgesetzt, der sich bei Ansatz von weiteren Werbungskosten in Höhe von 5.238 € bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ergibt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Klageverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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