Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2015 - 11 K 829/14 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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