FG Münster - Urteil vom 26.04.2022
15 K 538/17 U
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Umfang der Änderbarkeit einer Umsatzsteuerfestsetzung

FG Münster, Urteil vom 26.04.2022 - Aktenzeichen 15 K 538/17 U

DRsp Nr. 2022/8968

Umfang der Änderbarkeit einer Umsatzsteuerfestsetzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Umfang der Änderbarkeit der Umsatzsteuerfestsetzung für 2010 strittig, insbesondere ob gegenüber dem Kläger durch Bescheid vom 14.3.2012 der Vorbehalt der Nachprüfung dieser Steuerfestsetzung wirksam aufgehoben wurde.

Der Kläger betrieb im Streitzeitraum u.a. ein Restaurant. Zudem war er an mehreren Gesellschaften beteiligt, denen er jeweils die betriebsnotwendige Gewerbeimmobilie vermietete. Der Kläger war im Streitzeitraum alleiniger Gesellschafter der X GmbH und der Y GmbH. Alleiniger Geschäftsführer der X GmbH war im Streitzeitraum hingegen der Vater des Klägers, V C. Von der Y GmbH war zunächst ebenfalls V C Geschäftsführer. Aufgrund Gesellschafterbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Y GmbH vom 00.10.2010, eingetragen im Handelsregister am 00.10.2010, wurde V C abberufen und der Kläger als alleiniger Geschäftsführer eingesetzt.