Die Beteiligten streiten über den Umfang der Änderung der Einkommensteuer(ESt)-Bescheide 1996 bis 1998.
Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur ESt veranlagt. Beide erzielten u. a. als GmbH-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
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