Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 25.07.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.047,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2016 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 26 % und die Beklagte 74 %.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5.Die Revision wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 43.316,05 € festgesetzt.
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