OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.12.1994
18a U 12/94
Normen:
BGB § 242 § 276 § 675 ; StBerG § 1 Abs. 1 Nr. 5 ;
Vorinstanzen:
LG Freiburg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 444/91

Umfang der Beratungspflicht des Steuerberaters zu Möglichkeiten der Steuerersparnis

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1994 - Aktenzeichen 18a U 12/94

DRsp Nr. 2004/630

Umfang der Beratungspflicht des Steuerberaters zu Möglichkeiten der Steuerersparnis

1. Der Steuerberater hat innerhalb des Steuerberatervertrages eine Pflicht zur erschöpfenden Beratung des Mandanten; keine Beratungspflicht besteht über wirtschaftliche Fragen und Risiken, in Fragen der Vermögensanlage und der Lebensvorsorge, sowie über theoretische Steuerersparnismöglichkeiten unabhängig von dem konkreten wirtschaftlichen oder steuerlichen Gestaltungswunsch des Mandanten.2. Der Auftrag auf Erstellung der Buchführung, der Abschlüsse und der Steuererklärungsentwürfe verpflichten den Steuerberater nicht dazu, die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse des Mandanten auf ihrer Steuerschädlichkeit zu überprüfen und so gegebenenfalls Tatsachen zu finden, die Steuerersparnisse ermöglichen.3. Eine Pflicht zur Beratung oder auch zu einem Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung von Investitionszulagen ergibt sich auch nicht daraus, dass das Investitionszulagengesetz zu den Steuergesetzen gehört und die Beratung hinsichtlich der Beantragung einer Investitionszulage eine Hilfeleistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 StBerG darstellt.

Normenkette:

BGB § 242 § 276 § 675 ; StBerG § 1 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand: