FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.10.2022
8 K 8034/21
Normen:
EStG § 4h Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 1028
FR 2023, 413

Umfang der Berücksichtigung erzielter Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne einer KG bei Ermittlung ihres einkommenssteuerrechtlich maßgeblichen Gewinns

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2022 - Aktenzeichen 8 K 8034/21

DRsp Nr. 2022/17778

Umfang der Berücksichtigung erzielter Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne einer KG bei Ermittlung ihres einkommenssteuerrechtlich maßgeblichen Gewinns

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 4h Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Ermittlung des maßgeblichen Gewinns (§ 4h Abs. 3 Satz 1 EStG) im Rahmen des verrechenbaren EBITDA nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG die von der Klägerin erzielten Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne (§ 8b KStG) vollständig oder lediglich zu 5 % zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin wurde im 2005 gegründet. Im Streitjahr 2017 waren als Kommanditisten beteiligt die B... plc & Co. KGaA (Amtsgericht D..., HRB ...) sowie die C... plc & Co. KGaA (Amtsgericht D..., HRB ...). Nach den zwischen den Beteiligten unstreitigen Angaben war die B... plc & Co. KGaA zu xx % und die C... plc & Co. KGaA zu xx % an den Einkünften der Klägerin beteiligt. Komplementärin ohne Beteiligung am laufenden Gewinn war im Streitjahr noch die E... plc mit Sitz in F....