Der vorliegende Rechtsstreit befindet sich im zweiten Rechtszug. Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung vom 8.3.2001 ist allein noch streitig, ob der Kläger als Folge einer Betriebsaufspaltung aus der Vermietung eines Einfamilienhauses an die Betriebsgesellschaft als deren Verwaltungsgebäude gewerbliche Einkünfte erzielt oder solche aus Vermietung und Verpachtung.
Der Kläger betrieb von 1983 bis zum 31. Dezember 1989 ein Gewerbe in der Form eines Einzelunternehmens. Zum 1. Januar 1990 gründeten der Kläger und seine Ehefrau die "... GmbH" - im folgenden: GmbH -, an der der Kläger zu 95 % beteiligt war und deren Geschäftsführer er wurde.
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