Dem Kläger wird für seine Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.08.2019 – 8 K 1565/18 für die Streitjahre 2013 und 2014 Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm Rechtsanwalt B als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für das Revisionsverfahren
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