Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.12.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch von September 2015 bis Juni 2018.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|