AO § 164 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 181 Abs. 1 Satz 1; AO § 182 Abs. 1 Satz 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2552/10
Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids bei gleichzeitiger Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
BFH, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen IX R 38/13
DRsp Nr. 2014/8556
Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids bei gleichzeitiger Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Enthält ein geänderter Grundlagenbescheid zugleich eine Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und ist er damit nach § 164 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO wie eine erstmalige Feststellung zu werten, dann ist sein Regelungsinhalt nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO in vollem Umfang und ohne Bindung an in der Vergangenheit bereits erfolgte Übernahmen aus vorangegangenen Feststellungsbescheiden in den Folgebescheid zu übernehmen.
Normenkette:
AO § 164 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 181 Abs. 1 Satz 1; AO § 182 Abs. 1 Satz 1;
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften.
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