I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des LG Görlitz vom 09.02.2017 - Az.
II. Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
III. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der Kosten der Streithilfe.
IV. Das Urteil ist für die Beklagte und die Streithelfer hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.086,07 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|