Die Klägerin wird mit ihrem Ehemann gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie ist Eigentümerin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, den sie im Jahre 1977 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von ihrer Mutter übernommen hatte. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Dachboden eines Gebäudes durch den Ausbau zu einer privat verwendeten Wohnung im Wirtschaftsjahr 2002/2003 aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen der Klägerin entnommen oder bereits im Zuge der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung zum 1. Januar 1993 steuerfrei ins Privatvermögen überführt wurde.
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