Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.11.2017 – 3 K 2867/15 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Miterbin nach der 00.00.2010 verstorbenen A. Im Nachlass befand sich u.a. eine Kommanditbeteiligung an einer KG .
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