Umfang der gewerblichen Tätigkeit eines Kursmaklers
BFH, vom 15.03.1994 - Aktenzeichen X R 36/92
DRsp Nr. 1997/8585
Umfang der gewerblichen Tätigkeit eines Kursmaklers
Es ist davon auszugehen, daß ein Kursmakler bzw. Kursmakler-Stellvertreter ebenso wie ein Wertpapierhändler private Eigengeschäfte tätigen kann. Ihm ist es nicht verwehrt, seine beruflichen Erfahrungen, Kenntnisse und Verbindungen bei der Verwaltung seines privaten Wertpapiervermögens einzusehen. Eine bloße Vermögensanlage ist jedoch zu verneinen, wenn die Anlagetätigkeit dem Bild eines Wertpapierhandels mit spekulativem Einschlag entspricht. Hierfür sprechen ein häufiger und kurzfristiger Umschlag der Wertpapiere, hohe Umsatzzahlen, die Verwendung von betrieblichen Mitteln für die Ankäufe oder deren Kreditfinanzierung, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation.