Die Verfahren II B 35–37/18 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Die Beschwerden der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 24.10.2017 -
Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat die Klägerin zu tragen.
Die Beschwerden haben keinen Erfolg. Sie sind unbegründet.
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