1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Heilbronn vom 02.05.2017 (Az.:
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Im Hauptsacheverfahren schlossen die Parteien vor dem Landgericht Heilbronn einen Prozessvergleich mit folgender Kostenregelung:
"Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Kosten dieses Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben werden."
Der Streitwert wurde auf 11.301,24 €, der Mehrwert des Vergleichs auf 7.611,77 € festgesetzt.
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