Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.04.2019, berichtigt mit Beschluss vom 11.06.2019 (Az. 2 HK
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 788.933,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.05.2018 zu bezahlen.
2. 3. II. III. III.
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