I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Steuerberatungsgesellschaft, ließ sich von ihrem Mandanten G einen zu dessen Gunsten vom Finanzgericht (FG) gegen das Finanzamt für Körperschaften festgesetzten Kostenerstattungsanspruch aus dem Verfahren wegen des Haftungsbescheids für Körperschaft- und Umsatzsteuerrückstände der Firma C in Höhe von ... EUR abtreten. G hatte der Klägerin in diesem Verfahren, das zur Aufhebung der wegen des Haftungsbescheids ergangenen Einspruchsentscheidung führte, Prozessvollmacht erteilt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Zentralfinanzamt --FA--) erhielt von dieser Abtretung zunächst keine Kenntnis.
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