AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen HRB
Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich der GmbH-Gesellschafterliste
KG, Beschluss vom 12.06.2018 - Aktenzeichen 22 W 15/18
DRsp Nr. 2018/12377
Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich der GmbH-Gesellschafterliste
Die Prüfungspflicht des Registergerichts in Bezug auf eine GmbH-Gesellschafterliste schließt jedenfalls die Prüfung ein, ob die Liste von einem Einreichungsberechtigten erstellt und unterschrieben worden ist. Einreichungsberechtigt ist der im Register eingetragene Geschäftsführer.