Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erzielte im Streitjahr (1995) Honorare in Höhe von 5 600 DM aus ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit als Germanistin. Daneben erhielt sie ein Stipendium samt einer Pauschale für Sachmittel und Reisekosten in Höhe von insgesamt 22 900 DM, das im Rahmen des Förderprogramms Frauenforschung von der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen -Berlin- zur Erstellung einer Studie bewilligt wurde.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) behandelte nur die Sachmittelpauschale in Höhe von 1 800 DM als steuerfrei, erhöhte die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit um 21 100 DM und setzte die Einkommensteuer für das Streitjahr auf 2 145 DM fest.
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