I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR. Gegründet wurde sie im Jahr 1989 von insgesamt ... Musikern, die übereingekommen waren, ihre gemeinsame Orchestertätigkeit künftig in der Rechtsform einer GbR auszuüben. Zweck der Gesellschaft war die gemeinsame Erarbeitung und Aufführung von Ensemble- und Orchestermusik auf hohem künstlerischen Niveau.
Die Durchführung des Gesellschaftszwecks finanzierte die Klägerin in den Streitjahren (1995 bis 1997) im Wesentlichen durch Honorareinnahmen aus Konzertauftritten im In- und Ausland, durch CD-Aufnahmen sowie durch öffentliche Zuschüsse, insbesondere des Landes ... (Land) und der Stadt ... (Stadt).
Die öffentlichen Zuschüsse beliefen sich in den Streitjahren auf:
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