FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.10.2020
13 K 452/18
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 S. 1;

Umfang der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung auf die Anschaffungskosten eines vermieteten Objekts

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020 - Aktenzeichen 13 K 452/18

DRsp Nr. 2021/9790

Umfang der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung auf die Anschaffungskosten eines vermieteten Objekts

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Kläger im Rahmen der von ihnen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die Anschaffungskosten des im Rahmen der Inanspruchnahme eines Nießbrauchs vermieteten Objekts in voller Höhe oder nur im Umfang der auf das Gebäude entfallenden Aufwendungen vornehmen können. Streitig ist außerdem, ob die AfA verteilt auf die voraussichtliche Lebensdauer des Längstlebenden von ihnen oder nur auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu gewähren ist.