Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Kläger im Rahmen der von ihnen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die Anschaffungskosten des im Rahmen der Inanspruchnahme eines Nießbrauchs vermieteten Objekts in voller Höhe oder nur im Umfang der auf das Gebäude entfallenden Aufwendungen vornehmen können. Streitig ist außerdem, ob die AfA verteilt auf die voraussichtliche Lebensdauer des Längstlebenden von ihnen oder nur auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu gewähren ist.
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