Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten zu 1) und 3) wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 26.08.2015, Az.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 8.211,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2011 zu zahlen.
V. VI. VII. VIII. IX. 2. 3. 4. 5. 6.
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