Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang eine Invalidenrente zu versteuern ist.
Der Kläger wurde im Streitjahr 2005 zusammen mit seiner am 7. Februar 2007 verstorbenen Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt (vgl. Bl. 1 ff. der Einkommensteuerakten - EA -). Der Kläger war im Streitjahr als Arzt und Dozent am Universitätsklinikum B nichtselbständig tätig. Seine Ehefrau (geboren: 11.08.1961) konnte im Streitjahr ihren Beruf als Laborärztin im DRK-Krankenhaus in N wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr ausüben und bezog deshalb folgende Renten:
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