BFH - Urteil vom 18.01.2017
II R 33/16
Normen:
AO a.F. § 80 Abs. 5; FGO § 62 Abs. 4; AEUV Art. 56;
Fundstellen:
BFHE 256, 206
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 04.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 113/16

Umfang der Zurückweisung eines Bevollmächtigten gemäß § 80 Abs. 5 AO a. F.

BFH, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen II R 33/16

DRsp Nr. 2017/3046

Umfang der Zurückweisung eines Bevollmächtigten gemäß § 80 Abs. 5 AO a. F.

1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden. 2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht befugt ist, sich beim BFH selbst zu vertreten, kann diese Befugnis auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit herleiten.

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016 6 K 113/16 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten dieses Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

2. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016 6 K 113/16 aufgehoben, soweit das Finanzgericht der Klage stattgegeben hat.

Die Sache wird insoweit an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens des Beklagten übertragen.

Normenkette:

AO a.F. § 80 Abs. 5; FGO § 62 Abs. 4; AEUV Art. 56;

Gründe

I.