1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016
Die Kosten dieses Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
2. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016
Die Sache wird insoweit an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens des Beklagten übertragen.
I.
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