1. Der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 01.03.2023 -
Ferner wird der Beschluss im Tenor dahingehend berichtigt, dass "Der Antrag der Antragsteller" durch "Der Antrag des Antragstellers" ersetzt wird.
2. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 01.03.2023 -
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
I.
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