BFH - Beschluss vom 05.02.2014
X B 138/13
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 720
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 19.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3586/09

Umfang des Anspruchs auf ein faires Verfahren

BFH, Beschluss vom 05.02.2014 - Aktenzeichen X B 138/13

DRsp Nr. 2014/4276

Umfang des Anspruchs auf ein faires Verfahren

1. NV: Der aus Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitende Anspruch auf ein faires Verfahren beinhaltet auch, dass dem Bürger das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht zur Last gelegt werden darf. 2. NV: Werden entscheidungserhebliche beschlagnahmte Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung irrtümlich während des laufenden Verfahrens vernichtet, darf das FG eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen der Höhe nach nicht auf --ersichtlich überprüfungsbedürftige, aber nicht mehr überprüfbare-- pauschale Angaben in einem Betriebsprüfungs- oder Steuerfahndungsbericht stützen, die der Steuerpflichtige bestreitet.