FG Nürnberg, vom 13.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1570/07
Umfang des Eintritts der RechtskraftBezeichnung der Streitgegenstände
BFH, Beschluss vom 11.05.2010 - Aktenzeichen X B 183/09
DRsp Nr. 2010/16220
Umfang des Eintritts der RechtskraftBezeichnung der Streitgegenstände
NV: Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil, das mehrere selbständige Streitgegenstände betrifft, kann auf bestimmte Steuerarten und/oder Streitjahre beschränkt werden. Eine bereits in der Beschwerdeschrift enthaltene Beschränkung auf bestimmte Streitgegenstände kann nur dann die teilweise Rechtskraft des FG-Urteils herbeiführen, wenn hiermit zugleich ein ausdrücklicher und eindeutiger Rechtsmittelverzicht bezüglich der übrigen Streitgegenstände verbunden ist.