FG Nürnberg, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 325/13
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
BFH, Beschluss vom 10.04.2014 - Aktenzeichen IX B 139/13
DRsp Nr. 2014/8552
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
1. NV: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung.2. NV: Eine Revisionszulassung setzt voraus, dass die Voraussetzungen eines Verfahrensfehlers nicht nur schlüssig dargelegt werden, sondern nach Überzeugung des Senats auch vorliegen.
Hinweise und Äußerungen des Gerichts im Rechtsgespräch stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der abschließenden Beratung.