Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. April 2017
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I. Die durch eine Prozessbevollmächtigte vertretene Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde vom Finanzgericht (FG) mit Telefax vom 14. Februar 2017 gegen Empfangsbekenntnis zum Termin zur mündlichen Verhandlung am 4. April 2017 geladen.
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